Das Werkvertragsrecht vermittelt zwischen dem Werkunternehmer und dem sogenannten Werkbesteller und reguliert jegliche Pflichten und Regulierungen, die diesem Verhältnis zugrunde liegen. Der Werkvertrag wird in der Regel für Bauarbeiten, Transportdienste oder weitere Dienstleistungen abgeschlossen.
Bei Fragen zum Thema Werkvertragsrecht können Sie sich an unsere Kanzlei wenden. Wir stehen bei der Formulierung derartiger Werkverträge zur Verfügung und unterstützen Sie bei Behördengängen und bei der Durchsetzung der Interessen.
Ihr kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht